1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat Anhaltspunkte dafür, dass die in Stans, Schweiz, ansässige Life Forestry Switzerland AG in Deutschland Vermögensanlagen unter der Bezeichnung „Premium Wood – Land Lease“ öffentlich anbietet. Konkret geht es um Investitionsmöglichkeiten in den Anbau von Teakholz. Hierfür ist kein Verkaufsprospekt veröffentlicht worden. Das verstößt gegen § 6 Vermögensanlagengesetz.
  2. Zum Hintergrund: In Deutschland dürfen Vermögensanlagen nur öffentlich angeboten werden, wenn die BaFin den Verkaufsprospekt zuvor gebilligt hat. Dafür prüft sie, ob dieser die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört aber nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit ihrer Angaben.
  3. Anbieter und Emittenten haften bei pflichtwidriger Nichtveröffentlichung eines Verkaufsprospekts (§ 21 VermAnlG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben (§ 20 VermAnlG).
  4. Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.
  5. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
  6. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 27.07.2023)