1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß §37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor der Website visionfx365.com.
  2. Es liegen Erkenntnisse vor, nach denen die Vision FX Limited darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
  3. Der Betreiber der Website visionfx365.com, der auf der Seite durchgängig unter der Bezeichnung VisionFX 360 auftritt, gibt als Kontaktmöglichkeit unter anderem eine britische Rufnummer an. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zufolge soll hingegen das Recht von St. Vincent und die Grenadinen Anwendung finden. Auf der Website finden sich weder ein Impressum noch sonstige Angaben über die Geschäftsanschrift des Betreibers.
  4. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 28.07.2023)