1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß §37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor den Websites gelion24.com und gelion24.info.
  2. Es liegen Erkenntnisse vor, nach denen die in Saint Lucia ansässige International Business Company Boundless Limited darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
  3. Den Kundinnen und Kunden werden auf ihren Mitgliedskonten exorbitante Gewinne angezeigt, die allerdings nicht ausgezahlt werden. Unter dem Vorwand einer weiteren Steuer, Gebühr oder „Krypto-Provision“ werden sie zu weiteren Einzahlungen gedrängt. Dabei versenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefälschte Bescheinigungen über vermeintliche „Broker-Lizenzen“ der Kundinnen und Kunden, die widerrechtlich die Logos von europäischen Aufsichtsbehörden tragen.
  4. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 31.07.2023)