1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor der Gesellschaft Baring Private Equity London.
  2. Das Unternehmen tritt unaufgefordert an Kundinnen und Kunden der Interactiv Global Brokers heran und bietet an, ihnen Aktien der Ecological Technologies Ltd. abzukaufen. Bei den Kontaktierten handelt es sich um Kundinnen und Kunden, die solche Aktien bereits in der Vergangenheit auf Vermittlung der Interactiv Global Brokers erworben haben.
  3. Um die genannte Offerte annehmen zu können, ist nach Angaben von Baring Private Equity London der Besitz eines Mindestbestands an Aktien der Ecological Technologies Ltd. erforderlich. Um den eigenen Bestand entsprechend aufstocken zu können, werden Anlegerinnen und Anleger zwecks Anschaffung weiterer Aktien an die Seidel Finance verwiesen. Seidel Finance ist im Zusammenhang mit dem unerlaubten Vertrieb von Aktien der Ecologial Technologies Ltd. bereits in Erscheinung getreten: Die BaFin hatte darüber am Juli 2023 sowie am 14. August 2023 auf ihrer Website berichtet. Auch vor der Interactiv Global Brokers hatte die BaFin am 17. März 2023 gewarnt.
  4. Auf ihrer Website baring-eu.com verwendet die Baring Private Equity London auch die Bezeichnungen Baring Private Equity Europe, BPE Europe Real Estate und BPEA Europe. Im britischen Unternehmensregister („Companies House“) lässt sich für keine dieser Firmierungen eine Eintragung finden. Es bestehen auch keinerlei Anhaltspunkte für eine Zusammenarbeit mit Gesellschaften, die einen ähnlichen Unternehmensnamen führen und im Companies House registriert sind. Es ist von einem Identitätsmissbrauch durch die Baring Private Equity London auszugehen.
  5. Die aufgeführten Informationen rechtfertigen die Annahme, dass die Baring Private Equity London ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland erbringt.
  6. Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der
  7. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  8. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 21.08.2023)