1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor der Website bitfastfx.com.
  2. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dabei werden Verbraucherinnen und Verbraucher telefonisch kontaktiert. Ihnen werden Auszahlungen vorgetäuschter Gewinne in Aussicht gestellt, wenn sie eine „Vorauszahlungssteuer“ zahlen und an einem „Verifizierungsverfahren“ teilnehmen. Die vermeintlichen Gewinne stammen angeblich aus Investitionen auf anderen Handelsplattformen. Die beschriebenen Auszahlungen erfolgen jedoch nicht.
  3. Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 21.08.2023)