1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor Angeboten der FXELIT.
  2. Nach ihren Erkenntnissen bieten die bislang unbekannten Betreiber der Website fxelit.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber bieten darüber die Eröffnung eines Handelskontos an und zeigen exorbitante Gewinne auf, die zu weiteren Einzahlungen animieren. Diese Gewinne werden jedoch nicht ausgezahlt. Stattdessen werden die als Kryptowährung eingezahlten Kundengelder auf externe, tätereigene Wallets weitergeleitet.
  3. Auf der Website legitimieren sich die Betreiber mit angeblichen „Zertifikaten“ von nichtexistierenden Aufsichtsbehörden. Dabei nutzen sie unerlaubt auch das Logo der BaFin.
  4. Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 11.09.2023)