1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor der Metamask EU.
  2. Sie hat Erkenntnisse, wonach das Unternehmen über die Websites metamaskprox.com, coinsmetamask.com, meta-maskupx.com und ex-metamask.cc ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Dabei besteht keine Verbindung zur Website metamask.io, die von der ConsensSys Software Inc. betrieben wird. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten des in New York, Vereinigte Staaten ansässigen Unternehmens.
  3. Auf den vier weitestgehend identischen Websites wird kein Unternehmenssitz, und kein Impressum angegeben. Die Metamask EU hat in der Vergangenheit ebenfalls die Websites metamaskeux.com, libredating.com und metamaskeu.com betrieben.
  4. Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 12.09.2023)