1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor der Website sparprime.com.
  2. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten deren bislang unbekannten Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Kundinnen und Kunden können über die Website unterschiedliche Handelskonten eröffnen. Die Betreiber werben mit exorbitanten Gewinnen, die zu weiteren Investitionen animieren. Die Gewinne werden jedoch nie ausgezahlt. Die Einzahlungen erfolgen über Fremdkonten oder in Kryptowährung und werden unmittelbar weitertransferiert. Die versprochene Zuweisung zur Kundenanlage erfolgt aber nicht.
  3. Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 19.09.2023)