1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat Anhaltspunkte dafür, dass die Clever Business (Schweiz) AG in Deutschland eigene Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbietet und auf der Website Cashcow 24-7.com bewirbt. Dabei geht es um Auskehrungen des Erlöses aus Warenpaketverkäufen.
  2. Konkret: Über die Website können Anlegerinnen und Anleger in Warenpakete investieren. Sie hoffen, dass das Unternehmen diese zu einem höheren Preis verkauft und sie von der Preisdifferenz profitieren können. Laut Angaben auf seiner Website hat das Unternehmen seinen Sitz in Pfäffikon, Schweiz.
  3. Zum Hintergrund:
  4. In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden.
  5. In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.
  6. Anbieter und Emittenten haften bei pflichtwidriger Nichtveröffentlichung eines Verkaufsprospekts (§ 21 Vermögensanlagengesetz – VermAnlG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben (§ 20 VermAnlG).
  7. Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.
  8. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
  9. Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.
  10. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  11. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 04.10.2023)