1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) erneut vor der Metamask EU. Ihr liegen Erkenntnisse vor, wonach das Unternehmen nunmehr auch über die Website coinmetamask.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Dabei besteht nach wie vor keine Verbindung zur Website metamask.io, die von der ConsensSys Software Inc. betrieben wird. Es handelt sich weiterhin um einen Identitätsmissbrauch zulasten des in New York, Vereinigte Staaten, ansässigen Unternehmens.
  2. Die BaFin hat bereits am September 2023 vor der Metamask EU und der Website coinsmetamask.com (Hervorhebung durch BaFin) gewarnt. Die Websites coinsmetamask.com und coinmetamask.com sind vollkommen identisch.
  3. Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 08.11.2023)