1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat mit Bescheid vom 4. Juli 2023 angeordnet, dass die in Lichtenstein ansässige Arthur’s Food Company Deutschland AG ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss. Das Unternehmen nahm insbesondere auf Grundlage eines „Vertrags über ein Nachrangdarlehen Arthur’s Food Company“ Anlegergelder mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen entgegen.
  2. Damit betreibt die Arthur’s Food Company Deutschland AG das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeberinnen und Geldgeber zurückzuzahlen.
  3. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 24.11.2023)