1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor den Websites bankkesh.com und paybackltd.com.
  2. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht BaFin bieten die Betreiber der Website bankkesh.com ohne Erlaubnis insbesondere Bank- und Zahlungsdienstleistungen an. Die Betreiber der Website paybackltd.com bieten in diesem Zusammenhang ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an.
  3. Der BaFin ist bekannt geworden, dass Geschädigte, die bei früheren, betrügerischen Kapitalanlagen Geld verloren haben, unaufgefordert von der Gesellschaft PayBack LTD kontaktiert werden. Die PayBack LTD lockt die Geschädigten mit der Aussicht, verlorengegangenes Kapital wieder zurückzuerhalten. Zu diesem Zweck sollen sie ein Konto auf der Website bankkesh.com eröffnen.
  4. Auf der Website paybackltd.com fällt auf, dass ihr Betreiber dort sowohl unter der Firmierung PayBack LTD als auch unter Moneyback Ltd bzw. Money Back LTD auftritt.
  5. Der Betreiber der Website bankkesh.com verwendet dort ohne Nennung einer Rechtsform lediglich die von dem Domainnamen leicht abweichende Bezeichnung „Bankesh“. Gegenüber Kundinnen und Kunden erklärt er, „BankKesh“ sei ein Markenname der „KESHCITY LIMITED“, die in London, Vereinigtes Königreich, ansässig sei.
  6. Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der
  7. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  8. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 24.11.2023)