1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegen die Helena Verwaltungsgesellschaft mbH ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen.
  2. Der Grund: Die Aufsicht prüft, ob das Unternehmen in Deutschland ein Direktinvestment ohne den erforderlichen Vermögensanlagenprospekt bewirbt. Konkret geht es um das Projekt „West Tiger“ der RAW Energy Investment Company, LLC.
  3. Die BaFin hat von der Helena Verwaltungsgesellschaft mbH Auskünfte zu dem Projekt „West Tiger“ und den damit beworbenen Direktinvestments angefordert. Die Informationen hat das Unternehmen nicht übermittelt. Damit ist es seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen.
  4. Das Auskunfts- und Vorlageersuchen ist bestandskräftig.
  5. Zum Hintergrund:
    In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden.
  6. In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.
  7. Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 21 Vermögensanlagengesetz – VermAnlG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben (§ 20 VermAnlG).
  8. Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.
  9. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
  10. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  11. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 14.12.2023)