1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor Angeboten der „Zins Vergleich“.
  2. Die bisher unbekannten Betreiber geben einen angeblichen Geschäftssitz in Frankfurt am Main an. Auf ihrer Website zinsvergleich.news bieten sie ohne Erlaubnis die Eröffnung von Tages- und Festgeldkonten bei in- und ausländischen Banken an. Darüber hinaus werden dort auch weitere Geldanlagemöglichkeiten, wie beispielsweise Aktien, angeboten.
  3. Die Website zinsvergleich.news ist als Vergleichsportal gestaltet und war zuvor unter der Domain zinsvergleich.us aktiv.
  4. Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 08.01.2024)