1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat mit Bescheid vom 5. März 2024 angeordnet, dass die im luxemburgischen Remich und in Bad Homburg ansässige Ceros Media Group Sàrl ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss. Sie hat dafür keine Erlaubnis.
  2. Das Unternehmen hat mit Anlegerinnen und Anlegern „Genussrechtsverträge“ abgeschlossen und dabei Gelder in erheblichem Umfang entgegengenommen. Sie betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
  3. Die Ceros Media Group Sàrl ist verpflichtet, die ohne Erlaubnis angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
  4. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 05.03.2024)