1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor Angeboten der Consumer Financial Group.
  2. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an. Konkret geht es um Darlehensverträge, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Auszahlung des Darlehens eine Gebühr leisten sollen. Zu einer tatsächlichen Darlehensauszahlung kommt es nach den der BaFin vorliegenden Erkenntnissen jedoch nicht. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
  3. Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 14.03.2024)