1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der im schweizerischen Dübendorf ansässigen PBT Consulting GmbH mit Bescheid vom 18. März 2024 angeordnet, die Anlagevermittlung und Anlageberatung in Deutschland sofort einzustellen.
  2. Das Unternehmen empfiehlt Kundinnen und Kunden den Kauf bestimmter Aktien. Zudem bietet es an, seine Kundschaft zu einem späteren Zeitpunkt auch über vorteilhafte Gelegenheiten zum Verkauf dieser Aktien zu informieren.
  3. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
  4. Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 18.03.2024)