1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor Angeboten der FK Finanz Kontor BENELUX.
  2. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen mit angeblichen Sitz in Ranst, Belgien, und Frankfurt am Main auf seiner Website fk-benlux.com ohne Erlaubnis Beratung in Vermögensanlagen an. Darüber hinaus wenden sich Mitarbeitende von FK Finanz Kontor BENELUX telefonisch sowie per E-Mail an Verbraucherinnen und Verbraucher und bieten festverzinsliche Geldanlagen an.
  3. Das Unternehmen erweckt den Anschein mit lizensierten Banken zu kooperieren. Das ist nicht der Fall. Eine „FK Finanz Kontor BENELUX“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
  4. Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 19.03.2024)