1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor E-Mails, die unbekannte Personen mit dem Absender info@crypto-bafin.de verschicken.
  2. Darin behaupten sie, Verbraucherinnen und Verbraucher zu unterstützen, die angeblich Geld bei betrügerischen Finanzmarktgeschäften verloren haben. Die BaFin versendet solche E-Mails nicht.
  3. In der E-Mail wird behauptet, es gebe von der BaFin zugelassene „Wiederbeschaffungsunternehmen“. Diese würden betroffene Menschen dabei unterstützen, verloren gegangene Gelder zurückzuerlangen. Das ist falsch.
  4. Es gehört nicht zu den Aufgaben der BaFin, durch Betrug verlorene Gelder rückzuführen. Dafür beauftragt sie auch keine Dritten. Zudem wendet sich die BaFin nicht von sich aus an einzelne Personen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten stets sehr wachsam sein, wenn Dritte unter dem Namen der BaFin agieren.
  5. Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  6. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 21.03.2024)