1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor Angeboten von Tago Festgeld.
  2. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website tago-festgeld.news, auf die man auch bei Aufruf der Website tago-festgeld.de weitergeleitet wird, ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher können dort angeblich Festgeld und Tagesgeld anlegen sowie in Aktien und vorbörsliche Aktien (IPOs) investieren. Im Impressum behaupten die Betreiber, dass es sich bei Tago Festgeld um ein Projekt der Verwaltung Steinberger GmbH, Kerpen, handelt. Das ist falsch. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
  3. Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 21.03.2024)