1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor Angeboten von Xeventy bzw. Xe7enty.
  2. Es besteht der Verdacht, dass deren unbekannte Betreiber auf der Website xeventy.net ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste anbieten. Im Rahmen eines Initial Coin Offerings (ICO) wird ein XeventyCoin (XVT) genannter ERC-20-Token zum entgeltlichen Erwerb angeboten. XVT soll – nach Errichtung einer digitalen Plattform – gegen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste eingetauscht werden können.
  3. Auf der Website wird behauptet, Xeventy habe seinen Sitz in Berlin und werde von der BaFin beaufsichtigt. Das ist nicht der Fall. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und
  4. Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 25.03.2024)