1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ermittelt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website digital-assets.pro.
  2. Die Betreiber bieten darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Website wird nicht von dem bei der BaFin registrierten Kryptoverwahrer Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. Die BaFin hatte bereits am 15. Dezember 2023 vor der nahezu identischen Website assets-hal.digital gewarnt, die mittlerweile inaktiv ist.
  3. Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 05.04.2024)