1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der Vital Resources LTD, Marshallinseln, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet und ihr die Abwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben.
  2. Die Vital Resources LTD wird auf den Webseiten der Coinibank (coinibank.co) und der Coiniwelt (coiniwelt.com), die jeweils über kein Impressum verfügen, in den „Geschäftsbedingungen“ genannt.
  3. Laut Angaben der BaFin eröffnet das Unternehmen auf seinen Plattformen Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Finanzinstrumenten abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Zudem bietet die Gesellschaft auch „Sparkonten“ an.
  4. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis verfügen die Handelsplattformen bzw. ihr Betreiber nicht.
  5. Auf die Veröffentlichung zur „Coinibank“ vom 2. Dezember 2020 wird hingewiesen.
  6. Die Investorenwarnungen der BaFin stützt sich auf § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 3 KWG zusammen mit § 32 Absatz 1 KWG. Die Aufsichtsbehörden werden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar um einen Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden.
  7. Als Geschädigter sollten Sie dringend und unverzüglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Beachten Sie bitte, dass es derzeit auch zahlreiche Anbieter von Recovery Services offenbar auf einen weiteren Betrug an den Geschädigten abgesehen haben. Unsere Recherchen haben ergeben, dass zahlreiche solcher Anbieter trotz professioneller Internetseitenseiten keine seriösen Angaben über die dahinterstehenden Unternehmen und Unternehmer machen. Es ist davon auszugehen, dass hier Geschädigte zweimal zur Kasse gebeten werden sollen. Einmal durch die Kapitalanlage selbst und ein zweites Mal in dem guten Glauben, durch weitere Zahlungen das verlorene Investment zurückholen zu können.
  8. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  9. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand: 23.02.2021)