1. Die staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, hat mit Bescheid vom 23.05.2019 gegenüber der Meridian Interstate Europe SL die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Einlagengeschäfts angeordnet. Die Gesellschaft soll angeblich ihren Geschäftssitz auf Palma de Mallorca-Baleares , D. I. Simon Ballester n 9A Pb, E-07011 haben und eine Niederlassung auf der Maximilianstraße 13 in 80539 München unterhalten.
  2. Die Gesellschaft bietet auf ihrer Homepage www.mib-europe.com, über das Telefon und in Anzeigen in Onlinemagazinen unter anderem Festgeldanlagen mit überdurchschnittlicher Verzinsung, aber auch den Erwerb von Aktien an. Interessenten werden über Telefonnummern und angebliche Büros in Frankfurt und Zürich kontaktiert. In einzelnen Fällen ist es auch zu Hausbesuchen gekommen. Sobald der Kunde eine Überweisung getätigt hat, diese erfolgt regelmäßig über ein Konto der Bank Santander in Palma de Mallorca, wird ihm ein angebliches „Online Konto“ freigeschaltet. Die dahinterliegenden Strukturen sind intransparent in Bezug auf die handelnde Personen und die verantwortlichen Gesellschaften.
  3. Die Anordnung der BaFin stützt sich regelmäßig auf § 37 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Danach kann die BaFin die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebs und die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte gegenüber dem Unternehmen und den Mitgliedern seiner Organe anordnen, wenn …..ohne die nach § 32 erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betrieben oder Finanzdienstleistungen erbracht werden.
    Regelmäßig wird in derartigen Fällen ein Abwickler bestellt oder von den Geschäftsführern ein Insolvenzantrag gestellt.
    Nach § 37 Absatz 2 ist ein Abwickler ….zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens berechtigt.
  4. Die BaFin wird als Aufsichtsbehörde tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Grundsätzlich bedeutet allerdings eine Warnmeldung der BaFin nicht, dass im konkreten Fall eine bewusste Irreführung von Verbraucher/ Kapitalanlegern oder gar ein Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs vorliegt. Dennoch ist Anlegern dringend zu raten, sich professionellen Rat einzuholen, wenn nach einer getätigten Kapitalanlage der jeweilige Vertragspartner zum Gegenstand einer Warnmeldung der Aufsichtsbehörden wird oder wie im konkreten Fall, sogar die Einstellung und Abwicklung durch die BaFin angeordnet wird.
  5. Die derzeitige Niedrigzinsphase veranlasst zahlreiche Anleger dazu, im Internet nach Anlageformen zu suchen, die einen höheren Zinssatz und/ oder Ertrag als der der heimischen Kreditinstitute bietet. Tatsächlich finden sich im Internet zahlreiche solcher Angebote, wobei die aktiv werbenden Unternehmen entweder überhaupt nicht existieren und/ oder von den jeweiligen Finanzmarktaufsichtsbehörden nicht in der notwendigen Form zugelassen sind.
    Die Strukturen sind für den Kapitalanleger regelmäßig nicht erkennbar. Für den Transfer der Anlegergelder werden üblicherweise bekannte europäische Finanzinstitute genutzt, von denen allerdings die Gelder umgehend in intransparente Kanäle weitergeleitet werden. Eine erfolgreiche Rückforderung der einmal eingezahlten Beträge ist für den Laien schier unmöglich.
  6. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Die Arbeit von Rechtsanwaltskanzleien, insbesondere aus dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, ist sicherlich hilfreich und zielführend, um Fehler in Prospekten von Anleihen und anderen offiziellen Geldgeschäften professionell geltend zu machen. Allerdings haben wir es im Bereich des Kapitalanlagebetrugs mit Strukturen zu tun, bei denen zunächst weder Anspruchsgegner noch Zustelladressen bekannt sind. Diese Informationen werden in Fällen des Kapitalanlagebetrugs regelmäßig bewusst verschleiert. Vormals aktive Gesellschaften landen innerhalb kürzester Zeit in der Insolvenz, so dass ein Schwerpunkt im Insolvenzrecht und nicht im Bank- und Kapitalmarktrecht liegt. Daher erarbeiten wir im ersten Schritt mit (auch international agierenden) interdisziplinären Teams aus dem Bereich Investigation und Recht zusammen, um die handelnden Personen und deren Aufenthaltsorte zu identifizieren.
  8. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 06.06.2019)