12.03.2020, BaFin: Goldberg Financial, Untersagung des öffentlichen Angebots von Vorzugsaktien der Duracell Inc

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12.02.2020, BaFin: Goldberg Financial (BV) – Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

  1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat einen Verstoß gegen gegen Auskunfts- und Vorlagepflichten durch die Goldberg Financial (BV) veröffentlicht. Konkret geht es um das nicht genehmigte Angebot von Vorzugsaktien der Duracell AG. Hier besteht eine große Auffälligkeit zu einer Warnmeldung vom 24.01.2020. In diesem Fall hatte die Balmont Capital ebenfalls ohne Genehmigung Aktien der Duracell AG angeboten. Tatsächlich gehört der bekannte Hersteller der gleichnamigen Batterien seit 2016 zu dem amerikanischen Finanzinvestor Berkshire Hathaway.
  2. Die Goldberg Financial (BV) wirbt über die Webseite https://de.goldberg.financial in deutscher und englischer Sprache mit einem breiten Angebot an Vermögensvorsorge und Anlageberatung. Dabei werden die Kategorien Aktienmarkt, Brexit, Forex, Global, Ökonomie, Rohstoffe, und Wirtschaftsindikatoren unterschieden. Auffällig ist, dass sämtliche unter diesen Kategorien gezeigten Informationen aus dem Sommer 2019 stammen. Unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ finden sich zahlreiche, angebliche Kundenbewertungen, ebenfalls aus dem Jahr 2019. Die Internetseite ist durchaus gut und hochwertig aufgebaut. Eine Kontaktaufnahme ist über zwei belgische Telefonnummern sowie die E-Mail info@goldberg.financial/de möglich. Als Unternehmenssitz wird die Av. Jules Bordet 160/16 in Bruxelles mitgeteilt.
  3. Es fällt weiter auf, dass die Webseite zwar ein „Impressum“ enthält, dieses jedoch nicht den erforderlichen Anforderungen entspricht, insbesondere keine natürliche Person als Ansprechpartner oder Vertreter der Gesellschaft genannt wird. Ferner fällt die Namensähnlichkeit zu einer in den USA ansässigen Goldberg Financial GROUP, https://www.goldbergfg.com/contact, auf.
  4. Die Investorenwarnung der BaFin stützt sich auf Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129, wonach das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt regelmäßig einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 darstellt. In Deutschland dürfen Wertpapiere nicht öffentlich angeboten werden, wenn der BaFin nicht zuvor ein Prospekt zu diesem Wertpapier zur Billigung vorgelegt worden ist. Eine Billigung durch die BaFin bedeutet formal nur, dass der Prospekt den gesetzlich geforderten Mindestangaben entspricht, und damit der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Formal überprüft die BaFin weder die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben, noch die Seriosität des Emittenten oder des angebotenen Produktes.
    Andererseits werden die Aufsichtsbehörden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar ein Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden.
    Dennoch ist Anlegern dringend geraten, sich einen professionellen Rat einzuholen, wenn nach einer getätigten Kapitalanlage der jeweilige Vertragspartner zum Gegenstand einer Warnmeldung der Aufsichtsbehörden wird.
  5. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Die Arbeit von Rechtsanwaltskanzleien, insbesondere aus dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, ist sicherlich hilfreich und zielführend, um Fehler in Prospekten von Anleihen und anderen offiziellen Geldgeschäften professionell geltend zu machen. Allerdings haben wir es im Bereich des Kapitalanlagebetrugs mit Strukturen zu tun, bei denen zunächst weder Anspruchsgegner noch Zustelladressen bekannt sind. Diese Informationen werden in Fällen des Kapitalanlagebetrugs regelmäßig bewusst verschleiert. Vormals aktive Gesellschaften landen innerhalb kürzester Zeit in der Insolvenz, so dass ein Schwerpunkt im Insolvenzrecht und nicht im Bank- und Kapitalmarktrecht liegt. Daher erarbeiten wir im ersten Schritt mit (auch international agierenden) interdisziplinären Teams aus dem Bereich Investigation und Recht zusammen, um die handelnden Personen und deren Aufenthaltsorte zu identifizieren.
  7. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 12.02.2020)